Universitätsarchiv Tübingen
|
Die Universität gliederte sich seit ihrer Gründung in vier Fakultäten, von denen die Theologische, die Juristische und die Medizinische in dieser Rangfolge die "oberen Fakultäten" bildeten, zu denen die Artistenfakultät, seit dem 17. als Philosophische Fakultät bezeichnet, hinzukam. Diese Rangverhältnisse verloren im 18. Jahrhundert weitgehend ihre Bedeutung. Die bis heute gebräuchliche Reihenfolge, in der die Fakultäten etwa im Vorlesungsverzeichnis oder auch in dieser Beständeübersicht aufgeführt werden, geht hierauf zurück. 1817 traten die Katholisch-theologische und die Staatwirtschaftliche (seit 1882: Staatswissenschaftliche) Fakultät und 1864 die Naturwissenschaftliche Fakultät hinzu.
Die Fakultäten bildeten keine autonomen Körperschaften und konnten weder Vermögensträger sein noch sich frei Satzungen geben. Ihre Leitung lag bei den Dekanen, deren Amtszeit ein halbes (Juristische und Medizinische Fakultät) oder ein ganzes Jahr (Theologische und Philosophische Fakultät) betrug. Der Dekan verwahrte Akten, Protokolle und Insignien, verwaltete die eingehenden Gelder, über die er jährlich Rechnung legte, und war für die Zensur der Fakultätsschriften zuständig. 1829 wurde die Leitung der Fakultätsangelegenheiten dem jeweiligen Senior übertragen, die Fakultätskassen wurden mit der Universitätshauptkasse vereinigt. 1831 wurde das Amt des Dekans wiederhergestellt und von den Ordinarien jährlich wechselnd in bestimmter Reihenfolge wahrgenommen. Seit 1912 waren auch die Extraordinarien, seit 1920 die Privatdozenten mit beschränkten Mitwirkungsrechten im "Fakultätskollegium" vertreten. Dieses wurde 1933 unter der Bezeichnung "Fakultätsrat" zu einem reinen Beratungsorgan ohne Beschlußrecht, der Dekan vom Rektor für die Dauer seines Amtes bestimmt.
1969 traten an die Stelle der sechs Fakultäten siebzehn Fachbereiche, die seit 1978 wieder die Bezeichnung Fakultäten tragen. Ihre Anzahl hat sich seither durch Teilung des Fachbereichs für Chemie und Pharmazie 1979, die Vereinigung der beiden medizinischen Fakultäten 1992 sowie die Gründung der Fakultät für Informatik 1991 geringfügig verändert. Organe der Fachbereiche bzw. Fakultäten sind Fachbereichsversammlung und -konferenz als beratendes bzw. beschließendes Organ, der Dekan als deren Vorsitzender und die Studienkommission.
Bemerkungen : Bei der jeweiligen Fakultät werden zunächst die Dekanatsregistraturen aufgeführt. Personalakten sowie die Unterlagen über die Verleihung akademischer Grade und akademische Prüfungen sind teils darin enthalten, teils bilden sie eigene Bestände. Nachdem von den Technischen Hochschulen seit 1899 der Grad eines Diplomingenieurs (Dipl.Ing.) vergeben wurde, wurde der Diplomgrad auch für andere naturwissenschaftliche, später auch wirtschafts-, sozial- und geisteswissenschaftliche Fachrichtungen eingeführt, in denen es bis dahin keine staatlichen Dienstprüfungen und daher nur die Promotion als erste Abschlußprüfung gegeben hatte.
Stand
Anfang dieser Beschreibung | Beständebeschreibungen | Verzeichnis der Hauptgruppen | |
Vorhergehende | Nachfolgende |
uat@uni-tuebingen.de(uat@uni-tuebingen.de)